Spiegel ohne E-Kennzeichnung

XS-Laden Harald Geppert
2022-02-24 14:19:00 / Ersatzteilwissen
Spiegel ohne E-Kennzeichnung - Spiegel ohne E-Kennzeichnung

Da es immer wieder Nachfragen zur E-Kennzeichnung unserer Spiegel gibt und uns berichtet wurde, dass bei einer Kontrolle oder Hauptuntersuchung die fehlende E-Kennzeichnung beanstandet wurde, hier mal etwas grundsätzliches dazu.

Alle unsere XS Modelle (und auch viele andere Klassiker) wurden vor dem 01.01.1990 zugelassen. Somit unterliegen sie der Spiegelpflicht für einen Spiegel links, die sich aus der StVZO Verordnung von 1961 ergibt. Dieser Spiegel sollte eine Mindestgröße von 60 cm² aufweisen. Somit reicht z.B. ein runder Spiegel mit einem Durchmesser des Spiegelglases von ca. 88 mm aus. Wenn man aus optischen oder Sicherheitsgründen auch rechts einen Spiegel montiert, dürfen die jedoch nicht halb so groß sein, sondern müssen beide diese Mindestgröße einhalten.

Alle Fahrzeuge die ab dem 01.01.1990 zugelassen wurden, müssen zwei Spiegel dieser o.a. Größe haben.

Alle Fahrzeuge die ab dem 01.04.2000 zugelassen wurden, müssen Spiegel montiert haben, die der entsprechenden EWG Richtlinie entsprechen. Das bedeutet, dass diese Spiegel nun etwas größer sein müssen (mindestens 69 cm²), diese Spiegel müssen entsprechend der Richtlinie geprüft sein und diese Prüfung muss durch die sogenannte E-Kennzeichnung nachgewiesen werden.

Genaueres kann auf entsprechenden Seiten mit rechtlich fundierten Wissen nachlesen werden. Dort findet man auch die ganzen Gesetzestexte usw.. Falls Ihr wegen diesem Thema mit der Obrigkeit Probleme bekommt, wendet Euch an eine juristische Auskunft oder gleich an einen Anwalt.

Viele Grüße

Euer XS-Laden Team


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